Gegendarstellung

Auszug aus der Satzung des 
Bürgerverein Stoßdorf 1979 e.V.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

Der Bürgerverein Stoßdorf e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zum Wohle des Dorfes und betätigt sich grundsätzlich in keiner parteipolitischen und konfessionellen Richtung.

Der amtierende Vorstand des Bürgervereins Stoßdorf 1979 e.V. wehrt sich gegen die unwahren Behauptungen durch Dritte, dass sie (der Vorstand) die politischen Interessen, Meinungen und Behauptungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gutheißen, diese vertreten und verbreiten.

Es handelt sich aus Sicht des Vorstandes um Üble Nachrede, dies ist zu unterlassen. Rechtliche Schritte werden seitens des Vorstandes geprüft.

Die Mitglieder des Vorstands behalten sich vor, rechtliche Schritte gegen Dritte einzuleiten, wenn diese unwahren Behauptungen in der Öffentlichkeit behauptet und verbreitet werden.

Hennef, im Juni 2025

Die Vorstandsmitglieder des Bürgerverein Stoßdorf 1979 e.V.